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Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch

Das Öko- Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen haben sich in diesem gemeinsamen Projekt zusammengeschlossen, um die von der Bundesregierung initiierte Reform des Umweltrechts (UGB) konstruktiv und kritisch zu begleiten.

Der Versuch, ein Umweltgesetzbuch in Deutschland zu schaffen, hat mittlerweile schon eine eigene Historie. Das aktuelle Experiment seitens der großen Koalition in der 16.Legislaturperiode, ein einheitliches deutsches Umweltrecht zu schaffen, war Gegenstand des gemeinsamen Projekts von Öko-Institut, DUH und UfU. Dieser Versuch ist zwar weitergekommen als die früheren Anläufe aber doch auf der Zielgeraden gescheitert.

 

Im November 2007 hatte die Bundesregierung einen ressortabgestimmten Referentenentwurf veröffentlicht. Der UGB-Entwurf sah fünf Bücher vor: Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II: Wasserwirtschaft, Buch III: Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV: Nichtionisierende Strahlung, Buch V: Emissionshandel. Daneben wurden Entwürfe für eine Verordnung über die vom UGB erfassten Vorhaben (Vorhaben-Verordnung) und eine Verordnung über Umweltbeauftragte (Umweltbeauftragtenverordnung) vorgelegt. Zusätzlich war ein Einführungsgesetz mit Folgeanpassungen anderer Gesetze sowie mit Übergangsvorschriften vorgesehen. Das Anhörungsverfahren von Verbänden und Bundesländern erfolgte im Sommer 2008 auf der Grundlage überarbeiteter Entwürfe vom  20. Mai 2008. Zu einer Kabinettsbefassung kam es indes nicht.

 

Am Sonntag,  den 1. Februar 2009 verkündete Umweltminister Sigmar Gabriel, dass das Vorhaben der großen Koalition, ein Umweltgesetzbuch (UGB) zu schaffen, endgültig gescheitert sei. Während hinter den Kulissen im Folgenden noch einige Wiederbelebungsversuche unternommen wurden, leitete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits am 3./.4. Februar die Ressortabstimmung zu den Entwürfen für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und für ein Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts ein, um die Chancen zu wahren, bis zum Ende der Legislaturperiode wenigstens in diesen Bereichen die Vollgesetzgebungskompetenz auszuüben, die dem Bund in Folge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 anstelle der Rahmengesetzgebung gegeben worden ist. Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung dieser Gesetze dauert noch an, ein Scheitern scheint derzeit auch hier nicht ausgeschlossen.

 

Mitte März billigte das Kabinett Entwürfe für ein Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU), für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, für ein Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts, sowie für ein Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Darin wurden Regelungen zum Wasser- und Naturschutzrecht sowie zum Strahlenschutzrecht aus den entsprechenden Büchern des UGB-Entwurfes sowie Regelungen aus dem Einführungsgesetz zum UGB als einzelne Gesetze auf den Weg gebracht.

 

Auch wenn dies die abermals verpasste Chance der Schaffung eines deutschen Umweltrechts aus einem Guss nicht ersetzen kann, wäre die Verabschiedung dieser Gesetze grundsätzlich zu begrüßen, um die neue Verfassungslage durch die Schaffung konsolidierter Bundesregelungen so auszufüllen, dass die Risiken einer Rechtszersplitterung bzw. Rechtsunsicherheiten durch abweichendes Länderrecht zwar auch nicht verhindert, aber wenigstens minimiert werden . Die Gründe des erneuten Scheiterns eines UGB bleiben undurchsichtig.

 

Besonders unter Beschuss geraten war die integrierte Vorhabengenehmigung (IGV) im UGB I, deren Ziel es sein sollte, ein einfaches und schnelleres Genehmigungsverfahren für Vorhaben (Anlagen) zu schaffen. Insbesondere die integrierte Vorhabengenehmigung war Gegenstand einer letzten Verhandlungsrunde zwischen Gabriel und Seehofer Ende Januar 2009. Dabei wurde sogar die Einführung einer „Opt-out“-Klausel ins UGB diskutiert, die den Bundesländern erlaubt hätte, die wasserrechtliche Zulassung aus dem neuen Recht herauszunehmen. Ebenso wurde beraten, ob den Bundesländern im UGB das Recht eingeräumt werden soll, die integrierte Vorhabengenehmigung auszuschließen und weiterhin mit den bisherigen Genehmigungsverfahren zu operieren. Mögliche Konsequenz einer solchen Regelung wären zwei unterschiedliche Genehmigungssysteme in Deutschland gewesen.

 

Auch wenn vor diesem Hintergrund das Scheitern der großen Koalition letztlich vielleicht von einigen begrüßt wird, ist es mehr als bedauerlich, dass damit auf einige Jahre hinaus die Chance vertan wurde, das zersplitterte Umweltecht in Deutschland zu reformieren und Antworten auf die drängenden Umweltprobleme zu geben, insbesondere den Klimaschutz, den Flächenverbrauch und den Verlust an Biodiversität. 

 

Die im Rahmen dieses Projekts erarbeiteten Stellungnahmen und Pressemitteilungen, sowohl zum den UGB-Entwurf als auch zum laufenden Verfahren zur Reform des Naturschutz- und des Wasserrechts finden Sie hier.

Dokumentationen zu Veranstaltungen finden Sie hier.