Die Bestrebungen, das Umweltrecht in der Bundesrepublik Deutschland in einem Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gehen auf die 70er Jahre zurück. Die ersten vollständigen Entwürfe entstanden in den Neunzigern: Eine Professorenkommission erstellte 1990 einen Entwurf für einen Allgemeinen Teil eines UGB. 1994 folgte ein Entwurf für einen Besonderen Teil mit den Kapiteln Naturschutz und Landschaftspflege, Gewässerschutz und Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Immissionsschutz, Kernenergie und Strahlenschutz, gefährliche Stoffe sowie Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung 1992 begann eine Unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Sendler mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Umweltgesetzbuch, der im September 1997 vorlegt wurde.
1998 wurde schließlich ein erstes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Dieses scheiterte jedoch 1999, da das Justizressort Bedenken hatte, ob der Bund über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt. Die Neuordnung des deutschen Umweltrechts wurde im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 beschlossen. Unter der Federführung des BMU soll das Umweltrecht vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst und konsolidiert werden..